Ausgangsbeschränkungen: das ist erlaubt

Ausgangsbeschränkung in Bayern.

Das ist weiterhin erlaubt:

  • Einkaufen
  • Zur Post, Apotheke, Bank oder Tankstelle
  • Zum Arzt
  • In den eigenen Garten oder auf den eigenen Balkon
  • Mit dem Hund raus
  • Die getrennt lebenden Kinder besuchen
  • In die Arbeit
  • Sport oder Spazierengehen im Freien – aber nur alleine oder mit Familie.

 

 

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