Hinweis: Positivliste welche Geschäfte dürfen öffnen

Welche Geschäfte dürfen weiter öffnen? Das Gesundheitsministerium hat auf www.stmgp.bayern.de eine Positivliste veröffentlicht.

Nur Betriebe und Geschäfte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur dürfen derzeit öffnen.

 

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