LRA MB 3.4.: leicht positive Tendenz aber keine Entwarnung

Die heutige Information aus dem Landratsamt Miesbach:

Die aktuellen Corona-Zahlen aus dem Landkreis Miesbach lassen eine positive Tendenz vermuten: Zwar stieg die Zahl der positiv getesteten Personen um zehn auf 364.
Da gleichzeitig die Zahl der Gesundeten von 84 auf 119 steigt, sinkt die Zahl der aktiven Fälle auf 243. Leider wird diese Tendenz aber voraussichtlich noch nicht von Dauer sein: Die ersten Fälle – die auch zuerst wieder die Quarantäne verlassen können – waren hauptsächlich jüngere Menschen, die beispielsweise beim Skifahren in Südtirol angesteckt wurden.

Diese jungen Menschen gesunden in der Regel schneller als ältere Menschen, weil die Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf mit zunehmendem Alter steigt. 26 Personen werden aktuell stationär betreut, sechs davon intensivmedizinisch.

Pünktlich zum Wochenende appelliert die Wasserwacht in Bayern an alle Wassersportler: Zur Entlastung der Mitarbeiter im Gesundheitssektor soll auf Wassersport verzichtet werden. Gleichermaßen wie beispielsweise die Bergwachten müssen auch die Wasserwachten sich während der Corona-Pandemie vorrangig auf die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben konzentrieren. Auch die folgenden Einheiten, von der Polizei über die Feuerwehr bis zur Notaufnahme, dürfen durch waghalsige oder fahrlässige Sportunfälle nicht überlastet werden.

Zwar ist Sport und Bewegung an der frischen Luft trotz Ausgangsbeschränkung erlaubt, allerdings wiegt der Schutzzweck der Allgemeinverfügung höher, nämlich die Eindämmung der Ausbreitung des Virus. Das Innenministerium hat deshalb eine Auslegung der Allgemeinverfügung veranlasst und die Regelungen konkretisiert. Zulässig sind weiterhin sportliche Betätigungen auf den Seen, die alleine oder mit Personen des eigenen Hausstands ausgeübt werden (z.B. Angeln und Stand-Up-Paddeln). Sportboothäfen und Bootsverleihbetriebe müssen allerdings geschlossen bleiben. Eine Zusammenfassung aller Regeln gibt es auf www.landkreis-miesbach.de/coronavirus  (Abschnitt Allgemeinverfügungen).

Auch wenn Sport an der frischen Luft grundsätzlich erlaubt und medizinisch sinnvoll ist, appelliert die Führungsgruppe Katastrophenschutz im Sinne aller Blaulichtorganisationen und Mitarbeiter im Gesundheitssektor an die Vernunft der Bürger.

 

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