LRA MB 9.4.: Waldbrandgefahr Stufe 4 von 5

Das Landratsamt warnt vor einer erhöhten Waldbrandgefahr:

In den kommenden Tagen gilt für den Landkreis Miesbach Warnstufe 4 von 5 auf der Waldbrandgefahren-Indexkarte des Deutschen Wetterdienstes. Die Waldbrandgefahr ist damit in allen Wäldern im Landkreis Miesbach sehr hoch. Daxenfeuer sind verboten.

Personen, die sich trotz Ausgangsbeschränkung im Wald aufhalten – Sport und Bewegung an der frischen Luft sind laut Rechtsverordnung erlaubt – sollen sich unbedingt verantwortungsvoll verhalten. Rauchen, offenes Licht und die Entsorgung von brennbaren Stoffen müssen unterbleiben. Lagerfeuer sind aktuell sowieso nicht erlaubt, wären aber angesichts der Waldbrandgefahr obendrein grob verantwortungslos.

Es wäre fatal, die ohnehin durch die Corona-Pandemie stark geforderten Einsatzkräfte aller Blaulichtorganisationen durch einen Waldbrand zu schwächen.

 

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