LRA Miesbach – Empfehlungen für Ladengeschäfte

Der Fachbereich 24 “Öffentliche Sicherung Gewerbe” hat folgende Empfehlungen an Ladengeschäfte des Einzelhandels herausgegeben:

  1. Bitte weisen Sie die Kundschaft vor Betreten des Ladengeschäftes mittels Hinweisschildern auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zueinander hin.
  2. Zur Gewährleistung des Mindestabstandes sollte ggf. nur eine bestimmte Anzahl an Kundschaft in das Geschäft gelassen werden.
  3. An der Kasse empfehlen wir, eine Kennzeichnung des Mindestabstandes durch entsprechende Markierungen auf dem Boden anzubringen.
  4. Zur Gewährleistung des Mindestabstandes sowie zur Reduzierung der Verweildauer der Kundschaft im Geschäft regen wir die Besetzung aller zur Verfügung stehenden Kassen an.
  5. Wir regen ferner an, bestimmte Öffnungszeiten für Senioren vorzubehalten und darauf mittels von außen gut sichtbarer Beschilderung hinzuweisen.
  6. Sorgen Sie auch für Ihre Angestellten für einen ausreichenden Schutz vor dem Coronavirus (z.B. Handschuhe, Plexiglasscheiben an den Kassen, Möglichkeiten zum regelmäßigem Händewaschen).
  7. Angestellte mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion sollten von der Arbeit freigestellt werden.
  8. Gegenstände, mit welchen die Kundschaft sowie die Angestellten häufig in Berührung kommen (z.B. Türklinken, Armaturen, Eingabefelder EC-Karten-Lesegeräte, Lichtschalter), sollten regelmäßig desinfiziert werden.
  9. Sofern möglich, empfehlen wir die regelmäßige Lüftung des Ladengeschäftes (bspw. auch durch Offenhalten der Eingangstüren).
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